Willkommen in der Gemeinde Wesendorf
Willkommen in der Gemeinde Wesendorf

Vermarktung von (gewerblichen) Baugrundstücken durch die Gemeinde Wesendorf im Plangebiet „Vor den Fuhren“

Die Gemeinde Wesendorf hat im letzten Jahr den Bebauungsplan „Vor den Fuhren“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines neuen Gewerbe-, bzw. Mischgebietes westlich der Kreisstraße 7 am Ortseingang und in unmittelbarer Nähe zum Hammersteinpark geschaffen worden. Die Erschließungsmaßnahmen sind mit Ausnahme des Endausbaus der Straßen durchgeführt worden, so dass eine sofortige Bebaubarkeit möglich ist.

Bei Interesse an einem gewerblichen Bauplatz im westlich der Kreisstraße 7 liegenden Bereich besteht jetzt nochmals die Möglichkeit, sich um einen entsprechenden Platz zu bewerben.

Im Gewerbe- und Mischgebiet sind noch elf Gewerbebauplätze und drei Mischgebietsbauplätze in verschiedenen Größenordnungen von mindestens 1.000 m² bis maximal rund 4.000 m² verfügbar.

Gern nimmt das Gemeindebüro Anmeldungen von Interessenten für Bauplätze in dem Gebiet entgegen und steht für weitere Auskünfte hierzu zur Verfügung.

Bei Interesse wenden Sie sich im Gemeindebüro bitte an                                                    Herrn Pascal Roy (p.roy@gemeinde-wesendorf.de 05376/899-33)    oder                        Frau Anne Hesse (a.hesse@gemeinde-wesendorf.de 05376/899-26) 

Bebauungsplan "Vor den Fuhren"- Neugestaltung Ortseingangsbereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Wesendorf hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 den Bebauungsplan „Vor den Fuhren“ als Satzung beschlossen. Über den Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines neuen Gewerbe-, bzw. Mischgebietes westlich der Kreisstraße 7, noch vor der Einmündung zum Hammersteinpark (Lange Straße), sowie eines neuen Wohngebietes gegenüberliegend, östlich der K 7, geschaffen. Weiterhin wird über den Bebauungsplan planungsrechtlich die Voraussetzung zur Errichtung eines neuen Kreisverkehrsplatzes vor dem derzeitigen Ortseingang geschaffen, über den die beiden neuen Gebiete angebunden werden sollen. Durch die Schaffung des Kreisverkehrsplatzes soll, neben der Anbindung der neuen Gebiete, auch eine Verlegung des Ortseingangs vor den neuen Kreisverkehrsplatz und damit eine Beruhigung und eine Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km/h, sowie eine mengenmäßige Entzerrung für den von Süden nach Wesendorf einströmenden Verkehr erzielt werden.

 

Da über einen Bebauungsplan nur ein planungsrechtlicher Rahmen geschaffen wird, gilt es im nächsten Schritt zum Vorhaben, diesen Rahmen nun mit Leben zu füllen. Also die konkrete Ausgestaltung der Verkehrsanlagen mit Grünstreifen, Gehwegen, Straßenbegleitgrün, Entwässerungsanlagen usw. zu planen, sowie die Bemaßung der Grundstücke, die Errichtung eines neu vorgesehenen Spielplatzes und viele weitere Dinge.

 

Insbesondere für die konkrete Ausgestaltung der östlichen Zubringerstraße zum neuen Wohngebiet, die an den jetzigen Magnolienring anschließen wird, wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass hier auch die jetzigen Anwohner des Magnolienrings stark mit eingebunden werden sollen. Die Anwohner des Magnolienrings haben mit Blick auf vielfältige Gründe, z.B. zu schmale Straße, Gefährdung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die Planungen kritisiert. In der Sitzung am 10.11.2020 konnte jedoch hinsichtlich ihrer Fragestellungen ein Kompromiss dahingehend gefunden werden, dass die Gemeinde sich selbst „verpflichtet“, gemeinsam mit den Anliegern nach Lösungen im Rahmen der Verkehrsanlagenplanung zu suchen.

 

Die Baumaßnahme befindet sich aktuell in der Umsetzung, die Fertigstellung ist bis Ende des Jahres 2022 geplant.

Druckversion | Sitemap
© Gemeinde Wesendorf